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 · Fachzahnärzte für Kieferorthopädie Dr. Harald Holzner & Carolin Holzner, Kirchheim-Teck

News von Kieferorthopädie Kirchheim Teck

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FOCUS MONEY erklärt: So können Sie z.B. Zahnspangen höher von der Steuer absetzen!

Wer seine Invisalign-, Damon-, Incognito- oder WIN-Zahnspange, Zahnimplantate oder andere medizinische Behandlungen selber zahlt, hat in Zukunft verbesserte Möglichkeiten, einen größeren Anteil der Kosten von der Steuer abzuziehen. Darauf weist ein interessanter Artikel von FOCUS MONEY hin. Das dürfte viele Patienten/Innen unserer Kieferorthopädie in Kirchheim Teck interessieren. Wir möchten Sie deshalb auf das neue Urteil des Bundesfinanzhof (BFH) in München hinweisen.

Jedes Jahr geben Millionen von Bundesbürgern sehr viel Geld für Gesundheitsbelange aus, so z. B. auch bei Zahnbehandlungen und in der Kieferorthopädie. Wenn sie jedoch solche außergewöhnlichen Belastungen steuerlich geltend machen wollten, scheiterten die meisten bislang häufig an der Hürde des sogenannten zumutbaren Eigenanteils. Das Finanzamt legt diesen Betrag abhängig vom Einkommen fest. Er besagt, wie viel Ausgaben der Steuerzahler bitte selber tragen solle.

Jetzt können Millionen Steuerpflichtige das Limit früher erreichen und damit zukünftig mehr absetzen:

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München schrieb den Finanzbehörden überraschend eine neue Berechnungsweise vor (Az: BFH VI R 75/14).

„Wer mehr als 15.341 Euro Einkünfte im Jahr hat, kann profitieren“, sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuervereine (BVL). Er rät den Betroffenen: Einfach das neue Urteil bereits schon bei der nächsten Steuererklärung für 2016 anwenden.

Die neue Regelung ist laut FOCUS MONEY natürlich auch für Menschen ein Vorteil, die Hörgeräte, Brillen, Rollstühle oder Krankengymnastik, Ostheopatische Behandlungen, Einlagen oder Pflegekosten in Abzug bringen möchten.

Erfahren Sie mehr zu diesem interessanten Thema im Focus unter: Neue Berechungsmethode vom BFH.

Bild Screenshot und einige Textstellen aus dem Focus Online unter: "Neue Berechungsmethode vom BFH."

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